Deutscher Aufbau- und Resilienzplan – Beitrag zur Überwindung der Corona-Krise?

Die Bundesregierung hat im Dezember 2020 den Entwurf für den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) veröffentlicht. Mit dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan will die Bundesregierung zur Überwindung der Corona-Krise und zur Zukunftssicherung in Deutschland und Europa beitragen. Ein solcher Plan ist Voraussetzung um Mittel aus dem Aufbauinstrument Next Generation EU in Höhe von 750 Mrd. € (EU-weit) und dessen größtem Ausgabeninstrument – der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit einem Volumen von 672,5 Mrd. € (EU-weit) – zu bekommen.

Darin kommt ein Kapitel mit der Überschrift „Schwerpunkt 3: Digitalisierung der Bildung“. Dieser Schwerpunkt kommt mit weniger als 2 Seiten aus. Mit dem „Schwerpunkt“ sollen gefördert werden

  • Lehrer-Endgeräte
  • Bildungsplattform (i. V. m. digitalem Bildungsraum)
  • Bildungskompetenzzentren
  • Modernisierung der Bildungseinrichtungen der Bundeswehr

Nach einem Jahr Pandemie ist man beim Bund noch nicht viel weiter gekommen.

Erst mit dem Sozialschutz-Paket III (März 2021 verabschiedet) wurde eine unzureichende Finanzlösung für Schüler*innen für digitale Lernmittel gefunden, unter denen die finanziell armen Kinder seit einem Jahr home schooling ohne diese Geräte machen.

Die Serverkapazitäten für Schulen sind teilweise immer noch nicht ausreichend, die Datenverbindungen nicht dauerhaft stabil und schnell, die IT-Sicherheit nicht vollständig (s. Verschiedene „Angriffe“ auf die Lernplattformen). In kaum einer Gemeinde sieht man Arbeiter*innen die Breitbandverkabelung auszubauen.

Im „Schwerpunkt 4: Stärkung der  sozialen Teilhabe“ sind aufgeführt:

  • Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020/21
  • Sozialgarantie 2021
  • Unterstützung Auszubildende
  • Digitale Rentenübersicht

Auf das hier verwiesene Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wirkt bis heute noch nicht richtig (siehe hier und hier).

Die aufgeführte „Sozialgarantie 2021“ soll unter anderem Fehlanreize, die der Aufstockung der Arbeitszeit entgegenstehen, vermeiden – das angesichts zunehmender Langzeitarbeitslosigkeit (siehe hier) und einem weiter großen Umfang an Kurzarbeit.

Weitergehende arbeitsmarktpolitische Impulse: Fehlanzeige.

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