Langzeitarbeitslosigkeit macht öffentliche geförderte Beschäftigung für Hunderttausende nötig

Die registrierte Langzeitarbeitslosigkeit ist über einen längeren Zeitraum gesunken. In der Corona-Krise hat sie in kurzer Zeit wieder zugenommen. Im Februar 2021 wurde wieder die 1-Millionen-Grenze bei den Langzeitarbeitslosen (Rechtskreis SGB III und SGB II) überschritten, die zuletzt im Mai 2016 erreicht war.

Zwischen Mai 2016 bis zum März 2020 sank die Langzeitarbeitslosigkeit um rund 300.000 Personen (-297.948). In 47 Monaten sank der Wert auf 70,4 % des Mai-2016-Werts.

Die Zahl der Arbeitslosen insgesamt sank um -328.647 Personen (darin sind die Langzeitarbeitslosen eingeschlossen) im gleichen Zeitraum.

Seit März 2020 steigt die Zahl der Langzeitarbeitslosen kontinuierlich. In 12 Monaten nahm die Langzeitarbeitslosenzahl von 708.728 im März 2020 auf 1.009.801 im Februar 2021 zu – eine Steigerung um 301.073 bzw. 42,5 %. Im gleichen Zeitraum stieg die Gesamtarbeitslosigkeit von 2.335.367 auf 2.904.413 – eine Steigerung um 569.046 oder 24,4 %.

Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Die Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit von fast vier Jahren wurden in nur einem Jahr wieder rückgängig gemacht. Bei den Arbeitslosenzahlen insgesamt ist die Veränderung nicht so stark, weil die Kurzarbeit sich in den Zahlen nicht ausdrückt. Die Zahl der Arbeitslosen im Februar 2021 war zuletzt im Dezember 2019 (statt Mai 2016 bei den Langzeitarbeitslosen) so hoch. Der Anstieg war bei den Langzeitarbeitslosen schneller.

Nun bilden die Zahlen nicht das ganze Ausmaß der Arbeitslosigkeit ab. Im wesentlichen tragen Maßnahmenteilnahmen oder Kurzarbeit dazu bei, die Zahlen kleiner erscheinen zu lassen als die tatsächliche Betroffenheit. Die Bewertung der Entwicklung ist vor allem für die Langzeitarbeitslosigkeit negativer, wenn man berücksichtigt, dass die Teilnahme an einer Maßnahme oft die Zählung der Arbeitslosendauer unterbricht und nach der Maßnahme wieder neu angefangen wird. Würden solche Maßnahmen statistisch als durchgehend arbeitslos gewertet werden, wäre das Ausmaß größer und realistischer. Die entsprechenden Zahlen sind hier nicht abgebildet.

Aber auch so lassen sich die Herausforderungen aus den Trends ablesen.

Würde der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit wie vor der Krise vonstatten gehen, würde es wieder vier Jahre dafür dauern, bis das Vor-Krisen-Niveau im Februar 2020 erreicht worden würde. Wenn die Zahl der Langzeitarbeitslosigkeit im März 2021 nicht mehr steigt, könnte dann im Februar 2025 wieder das Vor-Krisenniveau erreicht sein.

Das ist allerdings wenig realistisch. Zum einen dürfte die Pandemie ab März 2021 auf dem Arbeitsmarkt keine negativen Folgen mehr zeigen. Und die sehr gute Wirtschaftskonjunktur vor der Pandemie, müsste im gleichen Umfang wirken. Damit ist nicht zu rechnen.

Um eine weitere Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden, müsste gegengesteuert werden.

Die Zahl ist zum einen durch Maßnahmen zu beeinflussen, die die Zählung der Arbeitslosigkeitsdauer unterbricht. Das verändert die Zahlen, aber nicht die Wirklichkeit.

Eine andere Option besteht in einer öffentlich geförderten Beschäftigung. Das würde bedeuten, kurzfristig 300.000 Arbeitsplätze zu fördern, um zumindest das Vor-Krisen-Niveau zu erreichen.

Zieht man das 2019 eingeführte Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II; EvL) heran, eines der wenigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung führen, dann sind die Herausforderungen noch besser zu erkennen. Im Bestand werden Anfang 2021 rund 12.000 Personen gefördert. Das ist sehr wenig im Vergleich zum Bedarf von 300.000 Arbeitsplätzen und nicht ausreichend.

Der Haushalt 2021 für die Arbeitsagenturen und Jobcenter sieht keinen wesentlich erhöhten Mittelansatz bei den Eingliederungsleistungen vor. Die zahlreichen Gesetzesänderungen während der Pandemie lassen die öffentlich geförderten Beschäftigung in ihrem Instrumentation unangetastet auf dem Vor-Krisen-Niveau, das von einer guten Wirtschaftsentwicklung flankiert war.

Darauf zu hoffen, dass die Langzeitarbeitslosen sich auf offene Stellen bewerben können ist keine tragfähige Alternative. Die Zahl der Erwerbstätigen ist zwischen März 2020 und Januar 2021 um 622.000 gesunken. Da die Arbeitslosigkeit im gleichen Zeitraum um 565.296 gestiegen ist, haben 57.000 Personen ihre Beschäftigung aufgegeben, ohne sich arbeitslos zu melden. Diese werden sicherlich wieder eine Beschäftigung aufnehmen, sobald es die Pandemie zulässt. Die Konkurrenz der Langzeitarbeitslosen (die dann teilweise schon sehr lange arbeitslos gewesen sein werden, verbunden mit entwerteter Qualifikation) mit der Stillen Reserve und den Arbeitslosen in wird jahrelang zu groß sein.

Deshalb braucht es eine öffentlich geförderte Beschäftigung in einem viel größeren Umfang als in den letzten Jahren. Zudem müssen die Fördervoraussetzungen für eine öffentlich geförderte Beschäftigung in diesem Zusammenhang auf einen Krisenmodus ausgerichtet werden. Dabei wird es 2021 und 2022 vorrangig nicht erwartbar sein, 300.000 Langzeitarbeitslose schnell und direkt in den allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft zu vermitteln. Die öffentliche geförderte Beschäftigung sollte zumindest die betroffenen Langzeitarbeitslosen stabilisieren, weitere Qualifikationsverluste vermeiden, soziale Isolierung beenden und ihre künftigen Arbeitsmarkt- und Berufschancen verbessern.

Dies wird leichter gelingen können, wenn der Niedriglohnsektor zurückgebaut wird, den die öffentliche geförderte Beschäftigung nicht unterbieten sollte, und die Arbeitszeiten der Beschäftigten verkürzt werden.

Dieser Beitrag wurde unter Arbeitsmarkt, SGB II, Soziale Teilhabe, Teilhabechancengesetz abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Langzeitarbeitslosigkeit macht öffentliche geförderte Beschäftigung für Hunderttausende nötig

  1. Pingback: Öffentliche geförderte Beschäftigung nötiger denn je – bag arbeit e.V.

Kommentare sind geschlossen.