Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ – mehr vom selben

Die Bundesregierung will die Nutzung des Förderprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ erhöhen.

„Mit vereinten Kräften haben wir es geschafft, dass die Corona-Pandemie im vergangenen Jahr vergleichsweise wenig Auswirkungen auf dem Ausbildungsmarkt hatte. Die größere Herausforderung liegt jetzt vor uns.“

Bundesminister für Arbeit und Soziales am 21.2.2021 im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland

Im Sinne der Analyse der Bundesregierung, dass die Herausforderung auf dem Ausbildungsmarkt noch bevorsteht, könnte man das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ als vorbeugend sehen.

Tatsächlich ist die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Jahr 2020 um 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen – ein trauriger Rekord. Insofern hat das Programm bis jetzt sein Ziel verfehlt in der Corona-Krise Ausbildungsplätze zu sichern (siehe ausführlich hier Corona-Pandemie macht Ausbildungsgarantie erforderlich). Die Förderung durch Prämien und Zuschüssen an Unternehmen ist wenig in Anspruch genommen worden oder es hat wie bei den Zuschüssen hohe Ablehnungsquoten bei Anträgen gegeben.

Die Bundesregierung will nun die durch eine Änderung der Förderrichtlinie die Nutzung des Programms erhöhen. Dies soll durch zwei Veränderungen erreicht werden:

  • Verdoppelung der Ausbildungsprämie (künftig 4.000 Euro) und der Ausbildungsprämie plus (künftig 6.000 Euro)
  • Ausweitung der Antragsberechtigten (ab 1.6.2021 auch Unternehmen bis 499 Beschäftigten, bisher 249)

Die Verdoppelung der Beträge ist für den Bund unproblematisch, da aufgrund der geringen Zahl an Förderungen die veranschlagten Mittel überwiegend noch vorhanden sind.

Ob mit den geplanten Änderungen der Förderrichtlinie der bisherige Rückgang der abgeschlossenen Ausbildungsverträge und der künftige Abschluss zusätzlicher Ausbildungsverträge deutlich erhöht werden kann, ist fraglich.

Der Bund unterstellt wohl, dass die Ausbildungskosten für die Unternehmen zu hoch sind (analog sind die Beschäftigungskosten in einen sehr großen Niedriglohnsektor gesenkt, siehe hier). Denn im Wesentlichen basiert das Programm auf einem finanziellen Anreiz. Von diesem wird offensichtlich vermutet, dass er zu gering angesetzt war, um zu wirken.

Die Entscheidung eines Unternehmens für oder gegen den Abschluss eines Ausbildungsvertrags hängt allerdings von deutlich mehr Faktoren ab als von den Ausbildungskosten. Es ist doch nicht realistisch anzunehmen, dass ein Unternehmen, das die Größe von 499 Beschäftigten hat, die Entscheidung für einen Ausbildungsplatz von einer einmaligen Summe von 6.000 Euro abhängig macht.

Eine Strategie von „mehr vom selben“ könnte funktionieren, wenn die Analyse und Annahmen zutreffend sind. Die Probleme auf dem Ausbildungsmarkt bestehen schon länger (und unabhängig von der Corona-Krise) und sind bis jetzt durch die verschiedenen Förderprogramme nicht strukturell und nachhaltig gelöst worden. Dabei geht es nicht nur um die Menge an Ausbildungsplätzen, sondern auch um mehr Chancengleichheit in der Gesellschaft. Der Weg über die vorübergehende Subventionierung von Ausbildungskosten oder freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmen ist gescheitert.

Damit die Ausbildungsinteressierten nicht länger auf die Einlösung ihres Grundrechts auf freie Berufswahl (Art. 12 Grundgesetz) warten müssen, sollte eine Ausbildungsgarantie eingeführt werden.

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