Creaming bei der Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt? Deutsche Männer bevorzugt

Seit dem 1.1.2019 gelten neue Instrumente zur Förderung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden bzw. deren Arbeitgeber. Im SGB II wurden durch das sog. „Teilhabechancengesetz“ der § 16e verändert und § 16i neu eingeführt (zur Vorgeschichte).

Insbesondere § 16i SGB II mit der Bezeichnung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ stand und steht im Fokus der Diskussion. Im folgenden werden aus den verfügbaren Daten Hinweise auf die Entwicklung dieses Förderinstruments gegeben (Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat August 2019, Datenstand November 2019, vgl. erste Hinweise zum März 2019).

Mit dem Instrument § 16i SGB II wurden bis zum August 2019 rund 28.000 Leistungsberechtigte durch Lohnkostenzuschüsse bei Arbeitgebern gefördert. Dies ist im Vergleich zu vorherigen Instrumenten und Programmen eine hohe Zahl. Erleichtert wurde diese Entwicklung durch die Möglichkeit, aus dem ausgelaufenen ESF-Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt direkt eine § 16i-Förderung mit den gleichen Personen anzuschließen.

Der schnelle Aufbau der Bestandszahlen wurde zum einen von der Arbeitsverwaltung als Erfolg verbucht, zum anderen teilweise von Wohlfahrtsverbänden als ungenügend bewertet bezogen auf die ambitionierten Ziele im Koalitionsvertrag. Aufgrund der Vorerfahrungen aus früheren Aktivitäten und Berichten aus Jobcentern zur Umsetzung ist eher Skepsis angebracht: möglicherweise erfolgte der Aufbau dieser 28.000 Fördereintritte zu schnell, um eine gute Auswahl von Arbeitgebern und Leistungsberechtigten zu treffen. Schneller Aufbau von Förderfällen birgt fast immer die Gefahr von creaming-Effekten, also der Bevorzugung „einfacher“ Fälle und die Benachteiligung von als „schwieriger“ wahrgenommenen Fällen.

Wie in den vorherigen ESF-Bundesprogrammen ist der Anteil der Frauen unterdurchschnittlich, obgleich Alleinerziehende als bevorzugte Zielgruppe im Gesetz genannt sind. Er beträgt lediglich 37 % (März 2019: 38 %). Der Frauenanteil in den Jobcentern liegt bei rund 45 % und damit deutlich höher. Hier sollte sehr früh gegengesteuert werden, da dies z. B. im ESF-Programm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit nicht gelungen ist (zum Vergleich). In Niedersachsen beträgt der Anteil lediglich rd. 32 %. Ausgeglichener ist er Berlin und Sachsen-Anhalt mit je 43,1 %.

Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat: 8/2019, Datenstand: 11/2019; eigene Berechnungen

Ähnlich sind AusländerInnen unterrepräsentiert im Vergleich zu ihren Anteilen im Rechtskreis SGB II. Der Anteil bei „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beträgt nur 10%. Er liegt aktuell noch niedriger als beispielsweise im ESF-Programm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit. Bei den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II ist ihr Anteil deutlich höher – rund 33 %. Vor allem die ostdeutschen Bundesländer haben sehr geringe Anteile in der 16i-Förderung, alle unter 3 %. Baden-Württemberg weist einen Anteil von 17,7 % auf, gefolgt von Bayern mit 17 %.



Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat: 8/2019, Datenstand: 11/2019; eigene Berechnungen

Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach § 16i SGB II hat etwa die Hälfte keine abgeschlossene Ausbildung. Rund 46 % der Geförderten verfügen über eine Berufsausbildung und besitzen 2,6 % einen akademischen Abschluss. In Bremen beträgt der Anteil ohne Ausbildung 64%, gefolgt von Hamburg mit 63,6 %. Die ostdeutschen Bundesländer liegen jeweils unter 30 % und fördern überdurchschnittlich jene mit Berufsausbildung. In Berlin fällt darüber hinaus der hohe Anteil von AkademikerInnen in der Förderung auf – mit 5,6 % mehr als doppelt so viele wie im Bundesdurchschnitt.

Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat: 8/2019, Datenstand: 11/2019; eigene Berechnungen

Vom Gesetzgeber bevorzugt sind Menschen mit Behinderung. Für sie gilt eine geringere Zeit des Leistungsbezugs als Fördervoraussetzung. Bundesweit beträgt der Anteil der schwerbehinderten Geförderten bei § 16i SGB II 8,2 %, was positiv zu bewerten ist. Bayern liegt mit 15,5 % fast doppelt so hoch. Eine unterdurchschnittliche Förderung ist in Sachsen-Anhalt (4,1 %) zu sehen.

Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat: 8/2019, Datenstand: 11/2019; eigene Berechnungen

Vorläufiges Fazit

Nach acht Monaten Laufzeit des §16i SGB II lassen sich noch keine Prognosen über den weitere Zusammensetzung der Geförderten abgeben. Es besteht allerdings wie in den Vorläuferprogrammen das Problem des Creamings. Hinweise geben die Daten zu hohen Anteilen von Geförderten mit guter Berufsbildung und eine zu vermutende Benachteiligung von Frauen und AusländerInnen. Häufig führen hohe politische Erwartungshaltungen hinsichtlich der erfolgreichen Einführung neue Förderinstrumente vor allem zu schnellen Förderbewilligungen. Das ist bei der Bewertung von Creaming-Effekten, bei denen die Jobcenter ursächlich erscheinen, zu berücksichtigen. Die Erfahrung mit Creaming-Effekten zeigt, dass bei der Berücksichtigung von ausländischen und weiblichen Leistungsberechtigten schon sehr früh gesteuert werden muss, wenn die Entwicklung noch beeinflusst werden soll.

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