Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: Stand August 2018

Für das Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (s. Aktuelle Entwicklung des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt) liegen aktualisierte Zahlen für den August 2018 vor.

Demnach könnten vermutlich rund 16.000 Teilnehmende direkt im Anschluss nach dem §16i SGB II (Entwurf) im Teilhabechancengesetz weitergefördert werden.

Anträge

Die Bundesregierung hat zum 1.1.2017 die Zahl der Programmplätze von 10.000 auf 20.000 erhöht. Hintergrund könnte die Entwicklung der Zunahme an Flüchtlingen gewesen sein und der parallelen gesellschaftlichen Erwartung mehr für Langzeitarbeitslose zu tun. In der damit verbundenen zweiten Förderrunde konnten bisher nicht berücksichtige Jobcenter und Anträge eine Förderung erhalten. Nicht nur war das Interesse in der zweiten Förderrunde geringer, sondern dem 1. Zwischenbericht der Programmevaluation zufolge war auch die Antragsqualität geringer (S. 23). Da hier weniger Plätze als erwartet und finanzierbar beantragt wurden, wurde den Jobcentern der ersten Förderrunde die Möglichkeit zur Aufstockung ihrer Platzzahlen gegeben.

Nun sind zum 31.12.2017 19.643 Plätze beantragt, was eine fast vollständige Ausschöpfung des Förderkontingentes von 20.000 darstellt.

Von den Anträgen der 2. Förderrunde haben die Jobcenter Enzkreis und Rastatt je 5 Plätze zur Förderung beantragt. Die höchste Zahl haben die Jobcenter Hamburg (291), Bielefeld (200) und Saarbrücken (200) beantragt. In der ersten Förderrunde hat das Jobcenter Kaufbeuren 13 Plätze beantragt, Berlin-Neukölln 500 und Leipzig 400 Plätze.
Bewilligungen

Die Zahl der bewilligten Plätze zum 31.8.2018 hat sich um 49 gegenüber dem Vormonat reduziert. In Nordrhein-Westfalen gab es den größten Rückgang (-35), obgleich für dieses Bundesland immer wieder ein großer Bedarf an solchen Arbeitsplätzen geltend gemacht wird.

Im August 2018 sind nun 17.550 Plätze bewilligt, was einem Anteil von 89,3% der beantragten Plätze entspricht. Das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben eine Bewilligungsquote von über 99%. Bei Sachsen gibt es wohl noch einen Datenfehler, da mehr Plätze bewilligt als beantragt wurden. Rheinland-Pfalz hat weiterhin die geringste Bewilligungsquote (63,1%). Insgesamt haben die süddeutschen Bundesländer sehr geringe bzw. unterdurchschnittliche Bewilligungsquoten.

Es blieben noch 2.093 Plätze zu bewilligen.

Teilnahmen

Von den bewilligten Plätzen sind zum 31.8.2018 15.996 Plätze besetzt (91,2%). Damit ist ein Rückgang von 120 Plätzen gegenüber dem Vormonat verbunden. Nordrhein-Westfalen hat den größten Rückgang bei den Besetzungen (-48). Die höchsten Besetzungsquoten haben Berlin, Bremen, Hamburg und Brandenburg mit jeweils über 96%. Die niedrigste Besetzungsquote weist Niedersachsen auf (82%), danach folgen Nordrhein-Westfalen (88,1%) sowie Sachsen (89,3%).

Gerade von Nordrhein-Westfalen heißt es häufig, dass hier der Bedarf an einem sozialen Arbeitsmarkt hoch ist und dennoch bleiben rund 1.400 beantragte Plätze unbesetzt. Das zeigt, dass die Problematik wohl komplexer ist als es scheint.

Es bleiben noch 1.554 Plätze zu besetzen.

Mit dem weiteren Verlauf wird die Zahl der besetzten Plätze sinken – entweder durch vorzeitiges Ausscheiden oder Abbrüche.

Soziale Teilhabe nach Bundesländern Stand 8/2018

Soziale Teilhabe nach Bundesländern Stand 8/2018

Fazit

Die Entwicklungen ( s. Langzeitentwicklung des Programms) zeigen, dass es den Jobcentern in kurzer Zeit gelungen ist, weitere Programmplätze zu bewilligen und zu besetzen. Der Großteil der Aufstockung mit der neuen Förderrunde erfolgte innerhalb der ersten fünf Monate. Allerdings zeigt der Rückgang des monatlichen Zuwachses seit April 2017, dass sich die Entwicklung verlangsamt hat. Seit März 2018 sinken die Besetzungsquoten.

Eine niedrige Besetzungsquote weist Nordrhein-Westfalen auf, gepaart mit einer unterdurchschnittlichen Bewilligungsquote. Gerade von Nordrhein-Westfalen heißt es häufig, dass hier der Bedarf an einem sozialen Arbeitsmarkt hoch ist und dennoch bleiben rund 1.400 beantragte Plätze unbesetzt. Das zeigt, dass die Problematik „Sozialer Arbeitsmarkt“ wohl komplexer ist als es scheint. Lediglich ein Programm aufzulegen reicht noch nicht aus (siehe auch Sozialer Arbeitsmarkt – Lehren aus früheren Programmen).

Unterstellt, dass die noch im Programm sich befindenden Teilnehmenden nicht die maximal mögliche Bewilligungszeit erreicht haben (vgl. ESF-LZA-Programm), könnten 16.000 Personen direkt im Anschluß durch den geplanten §16i SGB II (Entwurf) im Teilhabechancengesetz weitergefördert werden (sofern das Gesetz in der vorliegenden Fassung in Kraft tritt). Das kann positiv sein für die Betroffenen, zeigt aber auch, dass der Nettoeffekt des Teilhabechancengesetzes mit geplanten 150.000 Förderungen in vier Jahren geringer wäre als in den Medien präsentiert.

Andreas Hammer

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