Coaching beim ESF-Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit

Beim ESF-Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit, dem Vorgänger des aktuellen §16e SGB II, war Coaching regulärer Bestandteil für die teilnehmenden Beschäftigten. Im Teilhabechancengesetz wird die große Bedeutung der ganzheitlichen begleitenden Betreuung hervorgehoben.

Wie war der Umfang des Coachings im ESF-LZA-Programm?

Verteilt man die durchschnittlichen Zahl der Coachingstunden pro Beschäftigten im Programm auf die durchschnittliche Dauer der Beschäftigung der ausgetretenen Beschäftigten, so ergibt sich annäherungsweise eine durchschnittliche Zahl von 2,6 Stunden je Monat und Beschäftigten in Deutschland. Das sind rund 40 Minuten pro Woche. Die Spanne bei den Bundesländern liegt zwischen 1,9 Stunden (Sachsen) und 4,2 Stunden (Sachsen-Anhalt).

Datenquelle: Bundesverwaltungsamt (Stand: 6.7.2020); eigene Berechnungen

Die Streuung zwischen den Jobcentern ist allerdings noch größer als die zwischen den Bundesländern. Es gibt Jobcenter, für die in den Daten Null Coaching-Stunden ausgewiesen wurden, was vermutlich eher ein Fehler in der Datenerfassung darstellt, oder weniger als eine Stunde im Monat pro Gefördertem. Am anderen Ende des Spektrums förderten Jobcenter fast 10 Stunden im Monat.

Für die hohe Zahl der negativen Austritte und der Zielgruppenbeschreibung (u. a. Langzeitarbeitslosigkeit) erschient der Umfang des Coachings eher niedrig. Ein künftiger Vergleich des Coaching-Aufwands und der Übertritte in ungeförderte Beschäftigung mit § 16e SGB wird weitere Hinweise zur Wirkung des Coaching liefern.

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