Corona-Hilfen für soziale Einrichtungen sind restriktiver im Vergleich mit Kultureinrichtungen

Nach einer dpa-Meldung vom 18.12.2020 hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters an Kultureinrichtungen appelliert, Künstler über Ausfallhonorare an den staatlichen Corona-Hilfen teilhaben zu lassen.

Hintergrund ist, dass Kultureinrichtungen, die kein Ausfallhonorar im Vertrag vorgesehen haben, wirtschaftliche Probleme bei Pandemie-bedingten Schließungen bekommen könnten. Deshalb fördert der Bund Kultureinrichtungen während der Pandemie so, dass unter bestimmten Voraussetzungen Kultureinrichtungen und Projekte, die vom Bund gefördert werden, Ausfallhonorare zahlen können. Kreative sollen so unterstützt werden.

Nun ist die Kulturstaatsministerin überrascht, dass die Kultureinrichtungen die Fördermittel nehmen, aber nicht an die Kreativen weitergeben.

„Bei öffentlich finanzierten Einrichtungen sei es nicht akzeptabel, wenn einzelne Theater und Veranstalter nun sogenannte Corona-Klauseln aufnähmen, die Ausfallhonorare ausschlössen. Wenn Theater und Kulturveranstalter November- und Dezemberhilfen erhielten und damit 75 Prozent des Vorjahresmonatsumsatzes, «dann erwarte ich auch von diesen, dass sie die engagierten Künstlerinnen und Künstler anteilig daran jedenfalls über Ausfallhonorare teilhaben lassen», sagte Grütters.“

Die Kulturstaatsministerin erwartet also, dass die Kultureinrichtungen die Fördermittel an ihre Honorarkräfte weitergeben.

Bei den sozialen Einrichtungen (Sozialdienstleistern) sind die Regeln klarer und restriktiver (siehe hier).

Sie erhalten eine Förderung im Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG; siehe hier). Voraussetzung ist, dass sie ihre Ressourcen, z. B. Personal, Räumlichkeiten, die wegen Betriebsschließungen nicht in vollem Umfang gebraucht werden, für die Überwindung der Pandemie bereitstellen. So sollten sie z. B. bei der Kontaktnachverfolgung unterstützen.

Auch Sozialdienstleister haben Honorarkräfte. Wenn sie die SodEG-Fördermittel nicht an ihre Honorarkräfte weiterleiten, dann wird die maximale Förderquote von 75 % der vorangegangenen Zuschüsse (nicht der Umsätze, die höher wären) auf 50 % gekürzt. Das basiert nicht auf einer Erwartung des Ministeriums, sondern das muss beim Antrag auf Förderung erklärt werden und bei der Abrechnung nachgewiesen werden. Und die Mitarbeitenden der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) und Arbeitsagenturen haben eine Weisung, diese Kürzung so umzusetzen.

Hier besteht wohl eine offensichtliche Ungleichbehandlung in der Pandemie. Wieso es bei den Kultureinrichtungen keine Vorgaben, sondern lediglich Erwartungen gibt, ist nicht nachvollziehbar.

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