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Übernahme von Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten durch Jobcenter

Die Jobcenter können Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten als Bedarf nach dem SGB II (sog. Hartz IV) anerkennen und übernehmen (§ 22 Absatz 6 des SGB II). In 2018 gab es 3.092.540 Bedarfsgemeinschaften (BG) im Jahresdurchschnitt (JD), wovon 17.982 einen anerkannten Bedarf … Weiterlesen

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