Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung: Arbeitslose mit Behinderung abgehängt?

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember jedes Jahres ist ein Gedenk- und Aktionstag der Vereinten Nationen. Er soll der Öffentlichkeit die Situation von Menschen mit Behinderung bewußtmachen und ihre Inklusion fördern.

Zur Inklusion gehört auch die Teilnahme am Erwerbsleben (Artikel 27 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen) und die Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Damit ist es allerdings in Deutschland trotz guter Wirtschaftssituation in den letzten Jahren nicht gut bestellt.

Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung hat in den Jahren 2017 und 2018 absolut abgenommen. Allerdings ist ihr Anteil an allen Arbeitslosen gestiegen.

Das zeigt, dass der Abbau der Arbeitslosigkeit bei Menschen ohne Behinderung höher war als bei den arbeitslosen Menschen mit Behinderung. Von der guten wirtschaftliche Entwicklung konnten Arbeitslose mit Behinderung nur unterdurchschnittlich profitieren.

Quelle der Zahlen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Wenn man berücksichtigt, dass 2017 noch deutlich von der Zuwanderung durch Flüchtlinge beeinflusst war, was die Zahl der Arbeitslosen erhöht hatte, wäre der relative Anstieg der Arbeitslosigkeit der Menschen mit Behinderung in diesem Zeitraum noch deutlicher.

Für arbeitslose Menschen mit Behinderung bleibt wie schon seit Jahren die Einmündung in den Arbeitsmarkt schwer. Eine Folge ist deshalb auch, dass sie länger arbeitslos sind als Menschen ohne Behinderung.

Offensichtlich braucht es größere arbeitsmarktbezogene Anstrengungen der Politikerinnen und Politiker, wenn die Akteure des Arbeitsmarkts selbst nicht inklusiver agieren.

Dieser Beitrag wurde unter Arbeitsmarkt, Soziale Teilhabe, Teilhabechancengesetz abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.