BrExit und Arbeitsverwaltung

Am 29.3.2019 wird der Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union (EU) vollzogen, wenn seine Regierung den entpsrechenden Antrag nicht zurückzieht. Ein Austrittsabkommen ist zwar verhandelt, aber noch nicht beschlossen. Ein Austritt ohne Austrittsabkommen (sog. harter BrExit) bewirkt, dass britische Staatsangehörige (sofern sie nicht auch eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen) zu Drittstaatsangehörigen in der EU werden. Für sie gilt nicht mehr das Freizügigkeitgesetz der EU, sondern in Deutschland das Aufenthaltsgesetz. Dadurch wird für Britinnen und Briten in Deutschland ein Aufenthaltstitel erforderlich.

Sollten britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Leistungen vom Jobcenter bekommen, droht ihnen ein Leistungsausschluss (§ 7 Absatz 1 SGB II). Das bedeutet, dass die Leistungen durch die Jobcenter eingestellt werden und die Bewilligungsbescheide zum 30.03.2019, auch rückwirkend, aufgehoben werden.

Für die Betroffenen kann das eine schwierige Situation werden. Es ist nicht anzunehmen, dass sich alle im Sozialrecht auskennen. Sie sollten frühzeitig informiert werden um sich Lösungen überlegen zu können.

Im August 2018 waren über 2.000 britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Leistungsbezug der Arbeitsverwaltung.

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