Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen mit kürzeren Bewilligungsdauern

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat angekündigt 2018 die Mittel für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) zurückzufahren und den Jobcentern freiwerdende Mittel zu überlassen. Damit im Zusammenhang steht, dass die Verpflichtungsermächtigungen des BMAS dafür deutlich reduziert werden sollen. Das kann in Einzelfällen dazu führen, dass die zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen für 2018 in einigen Regionen geringer sein können als die voraussichtlich abzurechnenden Beträge.

In der Konsequenz werden, so beispielsweise in Baden-Württemberg angekündigt, die Bewilligungsdauern für Neu- und Verlängerungsanträge bei internen und externen FIM auf 6 Monate begrenzt werden (bisher max. 12 Monate bei Neuanträgen).

Liefen die FIM weniger gut an als geplant (s. Entwicklung FIM und BIAJ 3/2017), so werden nun dort, wo die FIM besetzt werden können, die Bewilligungszeiten gekürzt.

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