Arbeitsgelegenheiten für junge Menschen

Arbeitsgelegenheiten (AGH) und ihre Vorläufer gibt es schon rund 100 Jahre und sind von Anfang an umstritten. Arbeitsgelegenheiten sind sowohl im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) als auch im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG; s. hier) ein Instrument. Haupteinwände beim SGB II sind sog. lock-in-Effekte und eine vermutete Wettbewerbsverdrängung zulasten von Unternehmen, die keine AGH durchführen. Die Kritik hat zu einer starken Reduzierung dieses Instrumenteneinsatzes geführt (s. hier)

Die Wirksamkeit ist wissenschaftliche nicht einfach zu messen. So haben beispielsweise Maßnahmen zur beruflichen Aktivierung und Eingliederung (§ 45 SGB III) andere Ziele, Voraussetzungen und Ausgestaltungen als eine AGH. Insofern ist der Vergleich zwischen diesen Instrumenten nicht oder kaum möglich, zumal AGH nur als „ultima ratio“ eingesetzt werden sollen. Auch die Bedingungen für AGH haben sich im SGB II über die Zeit verändert, insbesondere durch die Änderung in 2012. Deshalb ist ein Vergleich der Wirkungen einer AGH im Jahr 2013ff mit denen vor 2012 eingeschränkt (da gab zum Beispiel es auch die Möglichkeit in einer AGH qualifiziert zu werden). Die wenigen Studien beschränken sich bei der Betrachtung auf das SGB II – AGH gemäß dem AsylbLG sind eher ein blinder Fleck in der Forschung.

Obgleich AGH nicht für alle denkbaren Personengruppen geeignet sein müssen, gibt es doch einige, bei denen die Teilnahme an einer AGH positiv war (s. Veronika Knize, Markus Wolf, Cordula Zabel, Tamara Pongratz: Aktive Arbeitsmarktpolitik für junge Erwachsene in der Grundsicherung: Die Beschäftigungswirkung unterscheidet sich je nach Instrument deutlich, IAB-Forum 15.12.2022; https://www.iab-forum.de/aktive-arbeitsmarktpolitik-fuer-junge-erwachsene-in-der-grundsicherung-die-beschaeftigungswirkung-unterscheidet-sich-je-nach-instrument-deutlich/).

Zu den jungen Menschen, für die positive Wirkungen bei einer AGH erwartet werden können, gehören

  • Positive Beschäftigungseffekte bei jungen Müttern in Paarfamilien
  • Positive Effekte auf die betriebliche Ausbildung bei jungen Männern in Ostdeutschland (zu den großen regionalen Unterschieden von AGH s. hier)
  • Positive Beschäftigungs- oder Ausbildungseffekte bei sehr arbeitsmarktfernen jungen Menschen ohne Berufsabschluss oder ohne Erwerbserfahrung

Im Jahresdurchschnitt 2021 haben 4,5 Prozent der unter 25-Jährigen an einer AGH teilgenommen (Bestand; rund 2.450 Teilnehmende). Das Instrument spielt somit keine große Rolle. Die gE-Jobcenter (Arbeitsagentur und Kreis) haben bezogen auf die Eintritte von unter 25-Jährigen eine höhere Förderquote (6,5 %) als die zkT-Jobcenter (6 %; kommunal).

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