Einstiegsqualifizierung sinkt! Fachkräftemangel?

Die Einstiegsqualifizierung ist ein Förderinstrument der Arbeitsförderung (einsetzbar für Arbeitsagenturen und Jobcenter; § 54a SGB III). Arbeitgeber werden bezuschusst, wenn sie ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum vergüten. Sie kann für die Dauer von sechs bis zwölf Monaten gefördert werden. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind vom Betrieb zu bescheinigen. Die zuständige Stelle stellt über die erfolgreich durchgeführte betriebliche Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat aus. Mit dem Zertifikat können TeilnehmerInnen bei der zuständigen Kammer beantragen, dass sich die Dauer der angestrebten Ausbildung verkürzt.

Förderungsfähig sind

  1. bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keine Ausbildungsstelle haben,
  2. Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen, und
  3. lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende.

Entgegen häufiger Darstellungen ist die Einstiegsqualifizierung nicht auf junge Menschen beschränkt – es gibt keine Altersbegrenzung.

Die Entwicklung der geförderten Teilnehmenden zeigt, dass die Zugänge zur Einstiegsqualifizierung seit Jahren abnehmen. Zugangszahlen über 30.000 wurden lediglich in den Jahren 2008 bis 2010 und seitdem nie mehr erzielt (SGB III und SGB II zusammengefasst). In 2021 wurde der Tiefststand erreicht – weniger als 10.000 Personen wurden gefördert (Jahressummen). Für 2022 zeichnet sich ein noch niedrigerer Wert ab (Stand September: rd. 3.300 Zugänge). Seit 2017 gehen die Zahlen kontinuierlich zurück, im Trend seit 2009.

Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Jahressummen); eigene Darstellung

Die Zunahme um 2017 könnte mit einer Förderung von 2015 ff Zugewanderten zusammenhängen.

Erstaunlich ist, dass Betriebe seit Jahren einen Fachkräftemangel beklagen. Es stellt sich die Frage, weshalb sie die Förderung der Einstiegsqualifizierung immer weniger nutzen.

Durch die Verkürzung der Ausbildungszeit kommen Betriebe schneller an ihre Fachkräfte, wenn sie die Zielgruppe in Betracht ziehen.

„Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber lernen Sie durch die Einstiegsqualifizierung potenzielle Auszubildende kennen und können sich zukünftige Fachkräfte sichern.“

(Bundesagentur für Arbeit; https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbildungsbetriebe/einstiegsqualifizierung-arbeitgeber).

Schlußfolgerung

Ist die Eingliederungsqualifizierung ein ungeeignetes Förderinstrument? Dann sollte es abgeschafft werden.

Oder ist der Fachkräftemangel noch nicht groß genug, damit das Instrument gebraucht wird?

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