Teilhabe von Kindern in der Pandemie gesunken

Für Personen unter 25 Jahren mit Leistungsbezug nach dem SGB II (§ 28 Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder nach dem Bundeskindergeldgesetz (§ 6a und § 6b) stehen Leistungen zur Bildung und Teilhabe zur Verfügung. Die Bereitstellung war aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Auch nach der Einführung dieser Leistungen besteht die Kritik an der Ausgestaltung weiter.

Eine Leistungsart darunter, die allerdings nur Minderjährigen zusteht, ist die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Dazu gehören

  • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
  • Freizeiten.

Durch den Beitrag von 15 Euro monatlich pro Kind soll die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen hergestellt werden.

Die Zielerreichung hat in 2020, dem ersten Jahr der SARS-CoV-2-Pandemie, stark gelitten.

Die Zahl der Leistungsberechtigten (LB), die für diese Leistungsart einen Antrag gestellt haben, ist in Deutschland 2020 gegenüber 2019 um rund 14,4 Prozent gesunken (von rund 337.000 auf 288.000).

Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2021; eigene Darstellung

Zur Erklärung:

„Im Jahr 2020 macht sich die Corona-Pandemie bemerkbar. Zur Bekämpfung der Pandemie wurden weitreichende Maßnahmen wie Schulschließungen, massive Einschränkung von Freizeitaktivitäten in Vereinen oder Musikschulen oder auch von Ausflugs- und Übernachtungsmöglichkeiten ergriffen. Dies hatte auch zur Folge, dass die entsprechenden Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in geringerem Umfang beantragt wurden.“

Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2021

Allerdings war die Situation regional verschieden, obwohl die Einschränkungen bundesweit zeitweise gleich waren. In Schleswig-Holstein war ein leichter Zuwachs von 1,4 % zu verzeichnen. Den stärksten Rückgang gab es in Sachsen (- 26,9 %), in Thüringen und Rheinland-Pfalz (je -26,5 %). Die große Bandbreite zeigt, dass die Pandemie sich in den Bundesländern unterschiedlich ausgewirkt hat.

Es stellt sich deshalb die Frage, wie insbesondere bei Kindern unter 18 Jahren auch in einer Pandemie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gewährleistet werden kann. Möglicherweise sind nachholende Aktivitäten zugunsten der Kinder regional unterschiedlich intensiv auszugestalten. Ob nachholende Aktivitäten die erlittenen Teilhabeverluste der Kinder vollständig kompensieren können, lässt sich noch nicht sagen. Der Handlungsbedarf erscheint um so wichtiger als in 2021 die Zahl der Leistungsberechtigten noch weiter sank (von 288.000 in 2020 auf 263.000 in 2021; -21,9 % in 2021 ggü. 2019). Zur Förderung von Unternehmen hat es mehr Initiativen und Förderungen gegeben als für die Kinder. Das sollte nicht so bleiben.

Dieser Beitrag wurde unter SGB II, Soziale Teilhabe abgelegt und mit , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Teilhabe von Kindern in der Pandemie gesunken

  1. Pingback: Sinkende Teilhabe von Kindern in der Pandemie – bag arbeit e.V.

Kommentare sind geschlossen.