Arbeitsgelegenheiten 2021: Bestand, Teilaktivierungsquoten und Maßnahmekosten

Die Zahl der Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II wird seit Jahren kontinuierlich zurückgefahren (s. Hier). Bis 2010 lagen die Bestandszahlen bei über 300.000 Teilnehmenden, bis 2013 noch bei über 100.000. Seither nähert sie sich der 50.000-Grenze.

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Die Intensität der Nutzung durch die Jobcenter streut regional sehr stark. Erkennbar wird dies durch die sog. Teil-Aktivierungsquote (Anteil der Teilnehmenden in Arbeitsgelegenheiten an den Arbeitslosen und den Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Rechtskreis SGB II).

Die AGH-Teil-Aktivierungsquote betrug 2021 2,7 % in Deutschland (2020: 3,1 %). Das ist ein deutlicher Rückgang, was den Trend eines sinkenden AGH-Einsatzes widerspeigelt. Die niedrigsten Quoten wiesen Hessen mit 1,6 % und Rheinland-Pfalz mit 1,3 % auf (beide jeweils 1,8 % in 2020). An der Spitze lag Sachsen-Anhalt mit 8,2 % (2020: 9,3 %), dem sechsfachen Wert des Bundeslandes mit der niedrigsten Quote. Dieser hohe Wert ist wie im Vorjahr auffällig.

Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Die ostdeutschen Bundesländer weisen durchweg hohe Quoten auf – sowohl 2021 wie auch 2020. Für Brandenburg lässt sich darüber hinaus sagen, dass die zugelassenen kommunalen Jobcenter daran einen relevanten Anteil ausmachen. In Westdeutschland hat das Saarland gleichfalls eine hohe Aktivierungsquote. Die regionalen Unterschiede lassen sich vermutlich mit einer entsprechend unterschiedlichen Aufnahmefähigkeit des jeweiligen Arbeitsmarktes erklären.

Die durchschnittlichen Kosten für eine Arbeitsgelegenheit pro Teilnahme und Monat ohne Mehraufwandsentschädigung für Teilnehmende lag im bundesweiten Durchschnitt bei 477 Euro in 2021 (2020: 406 Euro; Zahlen nur für Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen). Auch hier gibt es regionale Unterschiede. Der Kostensatz lag in Mecklenburg-Vorpommern mit 264 Euro am niedrigsten (2020 am niedrigsten: Sachsen-Anhalt mit 254 Euro), gefolgt von Baden-Württemberg mit 285 Euro (2020: 260 Euro). Am meisten wurden in 2021 wie in 2020 in Hamburg und Bremen pro Teilnahme im Monat gezahlt. Im Hamburg lag der Kostensatz bei 986 Euro (2020: 957 Euro) und 847 Euro in Bremen (2020: 823 Euro). Die Maßnahmevergütung war in Hamburg 3,7-fach so hoch wie in Mecklenburg-Vorpommern. Der große Abstand der Stadtstaaten Hamburg und Bremen von den anderen Bundesländern sticht heraus. Deutlich wird, dass die Maßnahmeträger vermutlich für eine vergleichbare Leistung unterschiedlich vergütet werden.

nur gE; Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
nur gE; Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Dabei hat sich in Hamburg der Kostensatz um rund 33 % gegenüber 2019 erhöht und 2021 gegenüber 2020 um 3 % (Bremen: 2020 ggü. 2019 rd. 30 %, 2021 ggü. 2020 2,8 %). In Deutschland gesamt betrug die Steigerung 2020 ggü. 2019 2,6 % und 2021 ggü. 2020 17,5 %). Mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern (2021 ggü. 202: Minus 13,2 %), das sowohl 2020 wie auch 2021 einen unterdurchschnittlichen Kostensatz zeigt, stiegen die Kosten in 2021 ggü. dem Vorjahr an. Die größte Steigerung wiesen Berlin mit 32,5 % und Sachsen-Anhalt mit 32,2 % auf.

Statistisch gesehen besteht kein aussagekräftiger Zusammenhang zwischen Maßnahmekosten pro Teilnahme und Monat und der Teilaktivierungsquote.

Welchen Einfluss die politisch angeordneten pandemiebedingten Einschränkungen auf die Veränderungen hatten, lässt sich aus den Daten nicht erschließen. Es ist bei den Teilnahmezahlen eher von regionalen Besonderheiten auszugehen. Die deutliche Steigerung der Maßnahmekosten in 2021 ggü. dem Vorjahr könnte aber auch damit erklärt werden, dass die Jobcenter den AGH-Trägern bei geringeren Teilnehmerzahlen (wegen der Pandemie) eine vergleichbare Summe wie bisher gezahlt haben, und so die Kosten pro Teilnahme gestiegen sind. Ergänzend oder alternativ könnten Jobcenter auch die Maßnahmekosten erhöht haben und dadurch eine SodEG-Beantragung durch die Träger überflüssig machten (s. hier).

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