Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetz erneut verlängert

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben am 18. bzw. 19.11.2021 die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Darin sind enthalten:

Der vereinfachte Zugang zum SGB II sowie die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag werden bis zum 31. März 2022 verlängert.

Verlängert wird die Ausnahmeregelung zur Verdienstgrenze von Kreativen und Kulturschaffenden.

Das Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetz (SodEG) wird bis zum 19. März 2022 verlängert. Damit besteht die Grundlage weiter, sozialen Dienstleistern beispielsweise im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, der Rehabilitation oder der Behindertenhilfe während der Krise weitere Leistungen zu gewähren.

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