Vorschlag für einen EU-Klima-Sozialfonds

Die EU-Kommission hat im Juli 2021 einen Klima-Sozialfonds vorgeschlagen. Dem Vorschlag nach unterstützt der soziale Klimafonds die Mitgliedstaaten bei der Finanzierung der Maßnahmen und Investitionen im Rahmen eines nationalen sozialen Klimaplanes. Diese sollen Haushalten, Kleinst- und Unternehmen und Verkehrsteilnehmern zugutekommen, die vom Klimawandel (u. a. Treibhausgasemissionen aus Gebäuden und Straßen) besonders betroffen sind. Gemeint sind damit bspw. Haushalte in Energiearmut (siehe auch Stromsperren) und BürgerInnen ohne öffentliche Verkehrsmittel oder ohne Alternative zum eigenen Pkw (in abgelegenen und ländlichen Gebieten).

Das allgemeine Ziel des Fonds besteht darin, zum Übergang zur Klimaneutralität beizutragen. Das spezifische Ziel des Fonds ist die Unterstützung gefährdeter Haushalte, gefährdeter Kleinstunternehmen und gefährdeter VerkehrsteilnehmerInnen oder VerkehrsnutzerInnen durch befristete direkte Einkommensbeihilfen und durch Maßnahmen und Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, zur Dekarbonisierung der Heizung und Kühlung von Gebäuden, einschließlich der Einbeziehung von Energie aus erneuerbaren Quellen, und die Gewährung eines verbesserten Zugangs zu emissionsfreier und emissionsarmer Mobilität und Verkehr.

Die sozialen Klimapläne sollen u. a. bei der Ausarbeitung und Durchführung die Ergebnisse einer Konsultation der Kommunen, Sozialpartnern, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und anderen relevanten Akteuren und Interessengruppen berücksichtigen.

Für die Finanzausstattung für die Durchführung des Fonds wird für den Zeitraum 2025-2027
wird auf 23,7 Mrd. EUR vorgeschlagen.

Dieser Beitrag wurde unter Alleinerziehende, Gesundheit, SGB II, Soziale Teilhabe abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.