Träger der privaten Arbeitsvermittlung

Mit dem „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – Maßnahme private Arbeitsvermittlung“ (AVGS MPAV; § 45 SGB III) kann die Agentur für Arbeit oder ein Jobcenter eine(n) Arbeitslose(n) fördern, indem ein Gutschein für Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch einen privaten Arbeitsvermittler ausgegeben wird. Antragsberechtigt sind die Arbeitslosen, die sich einen Träger der privaten Arbeitsvermittlung suchen und bei ihnen den Gutschein einlösen können. Der Träger rechnet dann direkt mit der Arbeitsverwaltung ab. Der Gutschein wird erfolgsbezogen vergütet: die 1. Rate erfolgt, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens 6 Wochen andauerte, die 2. Rate wird von der Arbeitsverwaltung gezahlt, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens 6 Monate andauerte. Das Konstrukt ist immer wieder in der Diskussion hinsichtlich seiner Handhabung durch die Bundesagentur für Arbeit und seines Erfolges.

Im Rahmen aller Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nimmt die Maßnahme private Arbeitsvermittlung einen kleineren Stellenwert ein. Im SGB III ist der Einsatz häufiger als im SGB II, obgleich im SGB III weniger Arbeitslose registriert sind.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – Maßnahme private Arbeitsvermittlung
2019 (Zugänge)Ausgegebene MPAVeingelöste MPAV (bewilligt 1. Rate)Anteil eingelöste an ausgegebenen MPAV
Insgesamt46.6846.09313,1%
SGB III26.5053.49813,2%
SGB II20.1792.59512,9%
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit;
ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger

Die 2. Rate wird nach 6 Monaten Beschäftigungsdauer bewilligt. Offensichtlich sind zu diesem Zeitpunkt nur noch etwas mehr als die Hälfte der Geförderten in Beschäftigung bzw. konnten vergütet werden (rd. 55% für den Zeitraum August 2018 bis Juli 2019).

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – Maßnahme private Arbeitsvermittlung
August 2018 bis Juli 2019 (Verbleibsbetrachtung)eingelöste MPAV (bewilligt 1. Rate)eingelöste MPAV (bewilligt 2. Rate)Anteil 2. an 1. Rate
Insgesamt7.2223.95654,8 %
SGB III3.9532.34459,3%
SGB II3.2691.61249,3 %
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit;
ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger

Betrachtet man die Zahl der ausgegebenen MPAV in 2020, dann wird deutlich dass bestimmte Personengruppen weniger häufig als ihrem Anteil an den Arbeitslosen entsprechend einen MPAV bekommen. Darunter sind Frauen (35,6 %), Ausländer*innen (28,8 %) und Langzeitarbeitslose (12,4 %). Es könnte sich dabei um einen creaming-Effekt handeln.

Ausgegebene MPAV 2020
Insgesamt, darunter46.684100,0
Männer30.12664,5
Frauen16.55835,5
Deutsche33.07070,8
Ausländer13.46728,8
unter 25 Jahre5.32411,4
25 bis unter 30 Jahre6.34813,6
30 bis unter 40 Jahre12.99127,8
40 bis unter 50 Jahre9.31920,0
50 bis unter 55 Jahre5.21211,2
55 Jahre und älter7.49016,0
besonders förderungsbedürftige Personen, davon38.72983,0
Geringqualifizierte22.51748,2
Berufsrückkehrende6961,5
Langzeitarbeitslose bei Ausgabe5.77712,4
Schwerbehinderte2.2494,8
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
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