Corona-Auswirkungen wirken stärker auf Erwerbstätigkeit als Arbeitslosenzahlen zeigen

Die Arbeitslosenzahlen haben sich trotz der Pandemie nur moderat verändert. Das liegt zu einem großen Teil an der Kurzarbeit, die Arbeitslosigkeit verhindert.

Nichtsdestotrotz sollten die Auswirkungen der Pandemie auf die Erwerbstätigkeit nicht unterschätzt werden. Dabei spielen die geringfügig Beschäftigten („Minijob“) eine Rolle. Wenn jemand ausschließlich geringfügig beschäftigt ist und diese Beschäftigung verliert, dann wird diese Person statistisch nicht als „arbeitslos“ gezählt, sondern allenfalls als „arbeitsuchend“.

In der Corona-Krise haben zwischen Oktober 2020 und Februar 2020 rund 255.000 geringfügig Beschäftigte ihre Arbeit verloren. Der Rückgang der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die sich „arbeitslos“ melden und als solche gezählt werden können, betrug im gleichen Zeitraum 233.000 Personen. Das zeigt die großen Auswirkungen der Pandemie deutlicher.

Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Das Auswirkung der Corona-Krise auf die Arbeitslosigkeit ist statistisch vor allem deshalb so gering, weil die geringfügig Beschäftigte aus der Betrachtung und medialen Wahrnehmung fallen. Da der Bund im Unterschied zu andere Gruppen von Betroffenen für sie keine Hilfen bereitstellt, sie kein Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld erhalten können, sind sie auf das Arbeitslosengeld II („sog. Hartz IV“) angewiesen.

Die Corona-Krise zeigt, dass der Verzicht auf die Sozialversicherungspflichtigkeit von Beschäftigungsverhältnissen aufgegeben werden sollte. Denn letztlich zahlen die SteuerzahlerInnen das Arbeitslosengeld II.

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