Monitoring des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes – Vorläufige Ergebnisse für die Rechtskreise SGB II und SGB III

Der Bund hat die Durchführung eines Monitoring des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes beauftragt. Das BMAS hat dazu einen Überblick zum Stand der Inanspruchnahme des SodEG veröffentlicht1.

Für diesen Überblick wurden Leistungsträger befragt (Abschluß der Befragung: August 2020). Für den Rechtskreis SGB III – Arbeitsförderung – haben drei Organisationen geantwortet, für den Rechtskreis SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – waren es 32.

Die Mehrzahl der Anträge wurden genehmigt. Aus den Daten ergibt sich, dass für beide Rechtskreise im Vergleich zu anderen Rechtskreisen der größte Anteil entfällt (rund 44 % aller SodEG-Anträge), aber die Summen pro Antrag nicht so hoch sind.

Für das SGB II wurden durchschnittliche Ausgaben in Höhe von 32.000 EUR genannt und für das SGB III rund 18.000 EUR. Ob diese Summen zusammen mit den vorrangigen Leistungen geeignet sind, die Liquidität der Maßnahmeträger zu sichern, kann nicht bewertet werden, da weitergehende Angaben fehlen (zum Vergleich und Befragung der Maßnahemträger).

Inanspruchnahme des SodEG 1)
RechtskreisAntworten zur Befragunggenehmigte Anträgedarunter mit Nennung der AusgabenAusgaben in Mio. €Ausgaben pro Antrag in €
SGB II322.4501.21038,832.073
SGB III368068012,318.152

1) BMAS Forschungsbericht 557: Monitoring des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes. Überblick zum Stand der Inanspruchnahme. Ergebnisse einer Befragung von Leistungsträgern im Rahmen der „Informationsbasis Sozialhilfe“. November 2020

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