Eingliederung von Langzeitarbeitslosen – vorzeitiges Ende

Als Instrument des sog. Teilhabechancengesetzes soll der § 16e SGB II seit 1.1.20219 die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen fördern (siehe auch hier).

Seit September 2019 gehen die monatlichen Zugänge mit zwei Ausnahmen kontinuierlich zurück (siehe auch hier). Diese Entwicklung setzt bereits vor der Corona-Pandemie ein.

Quelle: Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung

Für 2020 liegen Jahresfortschrittswerte (JFW) bis zum April vor, die die vorzeitigen Beendigungen ausweisen. Ein vorzeitiges Ende meint eine Ende vor der geplanten Teilnahmedauer. Es kann sowohl positiv sein, wenn die geförderte Person eine ungeförderte Beschäftigung aufnimmt, als auch negativ, wenn der geförderten Person beispielsweise gekündigt wird und danach arbeitslos ist.

In Deutschland enden 70% der nach 16e SGB II geförderten Beschäftigungsverhältnisse vorzeitig (JFW 4/2020).

Quelle: Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung

Am geringsten ist der Wert in Hessen, mit 23%, und am höchsten in Bremen mit rund 100% und Bayern mit 99%. Für einige Bundesländer sind die Zahlen nicht ausgewiesen oder nicht plausibel.

Die maximal förderbare Teilnahmedauer ist nach dem Gesetz 730 Tage (2 Jahre oder in 1/30 gerechnet, 720). Die Zahl kann noch nicht erreicht sein, da das Instrument noch nicht so lange existiert. Die maximale Teilnahmedauer bis einschließlich April beträgt 485.

Die tatsächliche durchschnittliche Teilnahmedauer beträgt 93 Tage in Hessen und 105 Tage in Hamburg, am anderen Ende 222 Tage in Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland mit 207 Tagen (also jeweils mehr als doppelte als in Hessen). Selbst in Mecklenburg-Vorpommern wird damit nicht einmal die Hälfte der maximal förderfähigen Zeit ausgeschöpft.

Quelle: Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung

Beide Trends (Anteil vorzeitiges Ende, Ist-Teilnahmedauer) könnten miteinander zusammenhängen: je länger die Teilnahmedauer, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Endes. Aus dem Rahmen fällt hier Bremen: fast alle Beschäftigungsverhältnisse enden vorzeitig bei kurzen Laufzeiten.

Quelle: Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung

Was sind die Gründe für das vorzeitige Ende der nach § 16e SGB II geförderten Beschäftigung?

Quelle: Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung

Der Rest zu 100% sind andere Gründe oder fehlende Angaben (Quelle: Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Die Daten stehen zum April 2020 nur für die gemeinsamen Einrichtungen zur Verfügung, das sind etwa drei Viertel der Jobcenter.

Das vorzeitige Ende wird somit vor allem durch Kündigungen der Arbeitgeber ausgelöst. Aufgrund der letzt verfügbaren Zahlen ist davon auszugehen, dass die vorzeitigen Beendigungen der Eingliederung von Arbeitslosen überwiegend negative Austritte waren.

Dabei stellt sich wie bereits beim ESF-Langzeitarbeitslosen-Programm die Frage, wie wirksam dabei das Coaching war, das sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer unterstützen und negative Maßnahmeabbrüche vermeiden soll.

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