Struktur der Arbeitgeber bei Teilhabe am Arbeitsmarkt

Offensichtlich hat der Bund zum Jahresende eine Erhebung durchführen lassen, um zu erfahren, wie die Struktur der Arbeitgeber bei dem Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (gem. §16i SGB II) aussieht. Demnach setzen sich die Arbeitgeber wie folgt zusammen:

  • etwa 70 Prozent im privaten Sektor
  • 19 Prozent öffentliche Arbeitgeber
  • 7 Prozent kirchliche Arbeitgeber

Unter ihnen liegt der Anteil der sog. Beschäftigungsträger insgesamt bei etwa einem Drittel.

Dieser Beitrag wurde unter Arbeitsmarkt, SGB II, Soziale Teilhabe, Teilhabechancengesetz abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.