Der Beitrag der Sozialleistungen zum Abbau der Armut bei Alleinerziehenden

Für Armut und Armutsgefährdung gibt es verschiedene Definitionen und Messgrößen.

Die Standard-EU-Definition ist definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt. Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied. Für Deutschland wird der Bundesmedian gemessen; für die Länder gibt es einen Landesmedian. Die Armutsgefährdungsquote kann zudem berechnet werden, bevor Sozialleistungen wirksam werden oder danach.

Wie sieht nun der Beitrag der Sozialleistungen zum Abbau der Armut aus? Hier gibt die Differenz der Quoten vor und nach der Gewährung der Sozialleistungen Auskunft.

Von Armut besonders betroffen sind Alleinerziehende. Für sie betrug 2015 die Armutsgefährdungsquote vor Sozialleistungen 55,1%, nach den Sozialleistungen waren es 32,6%. Die Sozialleistungen haben demnach die Armutsgefährdungsquote um 22,3%-Punkte gesenkt. Im Jahr 2007 war der Beitrag der Sozialleistungen zum Abbau der Armut bei 26,2%-Punkten.

In der zeitlichen Entwicklung ist der Abbau-Beitrag der Sozialleistungen auf die Armutsgefährdungsquote ein sinkender Trend. Zudem ist die absolute Armutsgefährdungsquote von Alleinerziehenden nach Sozialleistungen kontinuierlich sehr hoch. Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sog. Hartz IV) hat hier keine nachhaltige Besserung bewirkt.

Deshalb wäre es erforderlich sowohl die Armut vor Sozialleistungen abzubauen als auch die Sozialleistungen in ihrer Ausgestaltung für Alleinerziehende zu optimieren.

Quelle: Destatis, Fachserie 15, Reihe 3; eigene Berechnungen

Andreas Hammer

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