Anteil versicherungspflichtig beschäftigter Alleinerziehender im Leistungsbezug SGB II sinkt

Die Zahl der Alleinerziehenden mit Leistungsbezug SGB II (erwerbsfähige Leistungsberechtigte; ELB) sinkt seit 2008 (mit Ausnahme 2013; vgl. Weniger deutsche Alleinerziehende mit „Hartz-IV“-Bezug). Noch stärker sinkt allerdings seit 2014 der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unter ihnen. Zunächst stieg der Beschäftgten-Anteil der Aleinerziehenden von ca. 31% im Jahr 2008 auf 35,5% im Jahr 2014. Seitdem fällt der Anteil kontinuierlich und lag bei rund 34% im Jahr 2017. In 2017 wurde wieder das Niveau des Jahres 2011 erreicht.

Quelle: BT-Drs: 19/8651; eigene Berechnungen (www.andreas-hammer.eu)

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen beschäftigten Alleinerziehenden mit Leistungsbezug SGB II ist 2009 gegenüber 2008 leicht gesunken, und stieg dann jährlich bis 2015 um dann 2016 und 2017 wieder abzunehmen.

Auffällig ist die Veränderung der Zusammensetzung der sozialversicherungspflichtigen beschäftigten Alleinerziehenden mit Leistungsbezug SGB II. Die Zahl der Vollzeit-Beschäftigten hat sich zwischen 2008 (39.118) und 2017 (19.900) halbiert. Sie ging jedes Jahr zurück und erst 2017 ist gegenüber 2016 (19.324) ein geringfügiger Antsieg zu beobachten.

Dagegen stieg im gleichen Zeitraum die Zahl der versicherungspflichtigen Teilzeit-Beschäftigten, von 50.215 in 2008 auf 97.195 in 2017. Spiegelbildlich zum Jahr 2017 bei den Vollzeit-Beschäftigten nahm die Zahl der Teilzeit-Beschäftigten in kleinem Umfang (rund 900 ELB) gegenüber dem Vorjahr ab.

Die Zahlen zeigen zwei Entwicklungen:

Eine Vollzeit-Beschäftigung ist für alleinerziehende ELB im SGB II in den letzten Jahren schwerer zu realisieren gewesen als in früheren Jahren.

Außerdem sinkt der Anteil der versicherungspflichtige Beschäftigung von Alleinerziehenden im SGB II. Es ist wahrscheinlich, dass es ingesamt für Alleinerziehende schwerer geworden ist, eine versicherungspflichtige Beschäftigung (unabhängig vom zeitlichen Umfang) aufzunehmen (ähnlich die Erwerbsquote).

Beide Entwicklungen sind – auch unter dem Aspekt soziale Teilhabe – kritisch zu bewerten, zumal Kinderbetreuungsangebote und spezifische Maßnahmen der Jobcenter für Alleinerziehende ausgeweitet wurden.

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