Erwerbsquote der Alleinerziehenden sinkt

Die Zahl der Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren ist in 20 Jahren – von 1996 bis 2017 – um rund 245.000 gestiegen. Seit 2015 ist die Zahl rückläufig. Einen ähnlichen Rückgang gab es 2006, der 2011 beendet wurde.

Die Erwerbsquote ist der Anteil der alleinerziehenden Erwerbspersonen an allen Alleinerziehenden. Erwerbspersonen sind sowohl Erwerbstätige als auch Erwerbslose. Um als „erwerbstätig“ zu gelten, reicht eine bezahlte Arbeitsstunde in den letzten vier Wochen vor der Befragung (Mikrozensus; ILO-Konzept) aus. Dazu zählen auch Alleinerziehende im Mutterschutz oder in Elternzeit.

Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt für Alleinerziehende 2017

Die Erwerbsquote der Alleinerziehenden ist zwischen 1966 und 2006 kontinuierlich (mit Ausnahme des Jahres 2000) gestiegen, von 75,5% auf 82,4%. Seit dem sinkt die Erwerbsquote ebenfalls kontinuierlich (Ausnahme 2011) auf nun 79,1% in 2017 (letzt verfügbarer Wert). Sie liegt nun auf dem Niveau, welches um 2001 gezählt wurde.

Der Rückgang der Erwerbsquote ist angesichts zahlreicher Programme und Initiativen zugunsten der Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt auffällig. Zudem wurde 2008 das Unterhaltsrecht für Scheidungsfälle geändert, wonach die Erwerbsobliegenheiten der Geschiedenen ausgedehnt wurden. Demnach sollte die Erwerbsquote nach 2008 eher steigen.

Welche Faktoren könnten den Rückgang erklären?

Ein Grund könnte ein neuer Hochrechnungsrahmen sein, der ab 2011 eingesetzt wurde. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass diese Veränderung eine so große Absenkung bewirkt hat. Ein andere Punkt ist die Berechnung der dargestellten Jahreswerte. Bis 2004 bezogen sich die Werte auf März, April oder Mai. Ab 2005 handelt es sich um Jahresdurchschnittswerte. Das schränkt den Vergleich der Zahlen vor und nach 2005 ein, erklärt aber nicht den Anstieg in den ersten und den Rückgang der letzten 10 Jahre.

Vermutlich sinkt die Erwerbsquote seit 2006, weil die Zahl der Alleinerziehenden stärker gestiegen ist als die Zahl der alleinerziehenden Erwerbspersonen. Das könnte dann auf Hürden bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hinweisen. Ob die Einführung des SGB II ab 2005 einen Einfluss hat, lässt sich mit diesen Daten alleine nicht erklären.

Damit Alleinerziehende nicht in ihrer Erwerbsneigung eingeschränkt werden, wäre eine vertiefte Analyse des Rückgangs der Erwerbsquote von Alleinerziehenden nützlich, um – falls erforderlich – intervenieren zu können.

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