Beim ESF-Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit, dem Vorgänger des aktuellen §16e SGB II, war Coaching regulärer Bestandteil für die teilnehmenden Beschäftigten. Im Teilhabechancengesetz wird die große Bedeutung der ganzheitlichen begleitenden Betreuung hervorgehoben.
Wie war der Umfang des Coachings im ESF-LZA-Programm?
Verteilt man – überschlägig gerechnet – die durchschnittlichen Zahl der Coachingstunden pro Beschäftigten im Programm auf die durchschnittliche Dauer der Beschäftigung, so ergibt sich eine durchschnittliche Zahl von 2,7 Stunden je Monat und Beschäftigten. Das sind rund 40 Minuten pro Woche. Die Spanne bei den Bundesländern liegt zwischen 2,1 Stunden (Sachsen) und 4,1 Stunden (Sachsen-Anhalt).
Für die hohe Zahl der negativen Austritte und der Zielgruppenbeschreibung (u. a. Langzeitarbeitslosigkeit) erschient der Umfang des Coachings eher niedrig.

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