Klagen und Widersprüche im SGB II – Regionale Unterschiede der Abgänge

Klagen und Widersprüche im SGB II (sog. „Hartz IV“) sind regelmäßig Thema der amtlichen Berichterstattung und Medien. Eine Auswertung der Daten für das Jahr 2018 zeigt sehr deutliche regionale Unterschiede.

Im Jahr 2018 gab es nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit SGB II bundesweit durchschnittlich 178.410 Widersprüche und 177.662 Klagen (Bestand). Im gleichen Zeitraum gingen 600.078 Widersprüche und 105.145 Klagen zu ( Datenquelle: Bundestags-Drucksache 19/8078).

Ingsesamt gingen in 2018 611.847 Widersprüche ab, davon wurden

  • 170.474 stattgegeben,
  • 43.600 teilweise stattgegeben,
  • 335.127 zurückgewiesen,
  • 59.009 anderweitig erledigt oder zurückgenommen.

Für 3.637 lagen keine Angaben zur Art der Erledigung vor.

Im Jahr 2018 gingen bundesweit 110.279 Klagen ab, davon wurden

  • 14 366 abgewiesen mit Urteil/Beschluss,
  • 51.120 anderweitig erledigt ohne Nachgeben (Rücknahme der Klage),
  • 7.144 stattgegeben mit Urteil/Beschluss,
  • 2.224 teilweise stattgegeben mit Urteil/ Beschluss (Anerkenntnis durch das Jobcenter)
  • 20.612 anderweitig erledigt mit Nachgeben,
  • 14.422 anderweitig erledigt mit teilweisem Nachgeben (Ver-
    gleich)

Da weitere Details für die Hintergründe der verschiedenen Formen für den „Abgang“ eines Widerspruchs oder Klage nicht veröffentlicht sind, bieten die Angaben zur Zurückweisung von Widersprüchen bzw. die Abweisung einer Klage durch Urteil oder Beschluss eine Orientierung.

Die Zurückweisungen und Abweisungen als Anteile an den Abgängen der Widersprüche und Klagen zeigen in den Bundesländern deutliche Unterschiede.

Datenquelle: Bundestags-Drucksache 19/8078; eigene Berechnung

In Deutschland wurden 2018 durchschnittlich 54,8% der Widersprüche zurückgewiesen. Der niedrigste Anteil war in Nordrhein-Westfalen mit 47,5% und der höchste in Sachsen-Anhalt mit 63,7% – eine Spannweite von über 16%-Punkten. Offensichtlich liegen alle ostdeutschen Bundesländer über dem Bundesdurchschnitt.

Im Jahr 2018 wurden im bundesdeutschen Durchschnitt 13% der Klagen durch Urteil oder Beschluss abgewiesen. Der niedrigste Anteil war in Nordrhein-Westfalen mit 7,3% und der höchste in Bremen mit 22,5%. Der Anteil der Abweisungen in Bremen liegt also drei mal so hoch wie der im Bundesland mit der niedrigsten Quote. Bremen scheint hier auch auffällig, wenn man den Abstand zum nächsten Bundesland betrachtet, Rheinland-Pfalz mit 18,4% Abweisungsquote.

Die regionalen Unterschiede sind deutlich ausgeprägt. Es macht also durchaus einen Unterschied, wo ein/e Leistungsberechtigte/r wohnt. Zumal die Quote der (teilweise) stattgegebenen Klagen (Anteil der teilweise und ganz stattgegebenen Klagen im Bundesdurchschnitt: 46,7%) signifikant negativ mit der Abweisungsquote zusammenhängt (R=0,63).

Bei einem bundeseinheitlichen Gesetz sollte die Streuung kleiner sein. Möglicherweise würde eine Auswertung der Daten nach Sozialgerichten auch Unterschiede innerhalb der Bundesländern zeigen.

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