Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz

Stehen sog. 1-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II) schon seit Jahren in der Diskussion der Arbeitsmarktpolitik als Förderinstrument, sind zum 1.8.2016 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen als Arbeitsgelegenheiten nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hinzugekommen. Weniger in der öffentlichen Wahrnehmung finden sich die Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG. Diese existieren ebenfalls schon seit Jahren.

Meine Betrachtung zu diesem Instrumententyp nun auch zum download. Hammer_Asyl-AGH

Dieser Beitrag wurde unter Arbeitsgelegenheit, AsylbLG, Flüchtlinge veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.