Kurzarbeit – Zunahme nicht nur wegen Corona

Bei vorübergehendem, aber erheblichem Arbeitsausfall (insbesondere fehlenden Aufträgen) kann Kurzarbeit ein Instrument sein, um Kündigungen zu vermeiden. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die betroffenen Beschäftigten für den Verdienstausfall eine anteilige Lohnersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung, das Kurzarbeitergeld. Die Unternehmen müssen dazu Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anmelden (anzeigen). Wird der Kurzarbeit zugestimmt, werden die Unternehmen dadurch bei den Personalkosten entlastet.

Die angezeigte Kurzarbeit ist zugleich ein Frühindikator für zurückgehende Auftragseingänge. Da das Kurzarbeitergeld auf 12 Monate Bezugsdauer begrenzt ist, können länger anhaltende Auftragsausfälle zu Kündigungen und Arbeitslosigkeit führen.

Seit dem Sommer 2018 nimmt die Zahl der Personen, die von der von den Unternehmen angezeigten Kurzarbeit betroffen sind, zu.

Die monatlichen Durchschnittswerte in 2019 lagen (rd. 31.000) mehr als doppelt so hoch als in 2018 und 2017 (je rund 12.000). Im August 2019 war Kurzarbeit für rund 26.500 Beschäftigte angezeigt (im Vorjahresmonat 2018: rund 15.000) und im September hat sich die Zahl sprunghaft auf 57.176. erhöht und damit gegenüber dem Vormonat mehr als verdoppelt. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Zahl der angezeigten Personen in Kurzarbeit sogar mehr als vervierfacht. Im vierten Quartal ging die Zahl etwas zurück, blieb aber weiter hoch.

Durch das Virus SARS-CoV-2 und der damit verbundenen Pandemie wurden die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld gesenkt. Im März 2020 hat sich die Zahl der Anmeldungen vor Kurzarbeit extrem erhöht: gegenüber dem Vormonat um das 25-fache.

Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Die Zeitreihe der Jahressumme zeigt allerdings, dass die Zahl der Anmeldungen für Kurzarbeit bereits 2019 deutlich höher war als in den Vormonaten. Das wird durch die außerordentliche Steigerung im März 2020 nicht mehr deutlich. Im Jahr 2019 war die Zahl etwas 2,5fach so hoch wie in 2018. Und auch in 2017 und 2016 war die Zahl der angezeigten Kurzarbeit niedriger als in 2019.

Aufgrund der deutlichen Steigerung im Jahr 2019 gab es bereits vor der Corona-Krise in der Bundesregierungen Überlegungen und Pläne den Bezug von Kurzarbeitergeld zu verlängern. Aus den Jahressummen wird deutlich, dass nicht jede Kurzarbeit mit der Corona-Krise zu tun hatte und hat. Die Unternehmen und ihre Beschäftigten stehen unabhängig davon vor Problemen.

Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

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